• Zustellung von Schriftstücken in einem Zivilprozess;
  • Verwicklung in einen schweren Unfall mit Personen- oder Sachschaden;
  • eine Änderung des Familienstandes wie Scheidung, Adoption oder Tod; und
  • eine Änderung des finanziellen Status, z. B. der Erwerb oder Verlust von wertvollem Privatbesitz oder Immobilien
  • die Gründung eines Unternehmens oder die Beantragung des Konkurses.

Wer kann mir sonst noch helfen, wenn ich mich nicht an einen Anwalt wende?

Es gibt viele Möglichkeiten, einen Missstand zu beheben, ohne einen Anwalt einzuschalten. Wenn Sie glauben, dass ein Unternehmen Sie betrogen hat, können Sie sich an eine Verbraucherschutzbehörde Ihrer Stadt, Ihres Bezirks, Ihres Bundeslandes oder des Bundes wenden. Viele Unternehmen, Geschäfte und Versorgungsbetriebe haben eigene Abteilungen, die bei der Lösung von Verbraucherbeschwerden helfen. In einigen Gemeinden gibt es einen Ombudsmann, einen Regierungsbeamten, dessen Aufgabe es ist, bei kleineren Problemen mit Vermietern/Mietern, Verbrauchern oder Arbeitnehmern zu vermitteln und diese zu lösen. Lokale Fernseh- und Radiosender bieten möglicherweise Programme zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern an.

In den meisten Bundesstaaten gibt es auch Schlichtungsstellen. Diese Zentren, die auch als Nachbarschaftsjustizzentren oder Bürgerstreitschlichtungsprogramme bekannt sind, sind darauf spezialisiert, Menschen zu helfen, die gemeinsame Probleme und Streitigkeiten haben. Ihre Dienste werden oft gegen eine geringe Gebühr oder sogar kostenlos angeboten.

Kann eine Beratung manche Probleme lösen?

Ja. Manchmal können Probleme, die scheinbar „legal“ sind, auf andere Weise gelöst oder verhindert werden. Viele Gruppen bieten Beratung für persönliche Probleme in der Ehe, bei der Kindererziehung und im Umgang mit den Finanzen an. Auch private Berater oder Mitglieder des Klerus können solche Hilfe anbieten.